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TPO‑frei – Sicher und zukunftssicher

Warum ist das wichtig?

Ab dem 1. September 2025 ist der Einsatz von TPO (Trimethylbenzoyl Diphenylphosphine Oxide) in kosmetischen Produkten in der gesamten EU gesetzlich verboten. Grundlage ist die EU‑Kosmetikverordnung 1223/2009, ergänzt durch die Verordnung EU 2025/877 (Omnibus‑Akt VII) sowie die Einstufung von TPO als CMR‑Stoff Kategorie 1B(fortpflanzungsgefährdend)

Das bedeutet ab 1. September 2025:

Keine neuen Produkte mit TPO dürfen in der EU in Verkehr gebracht oder verkauft werden.

Bestandsware auch nicht weitergegeben
, weder verkauft noch verschenkt – das Verbot gilt laut §1223/2009 EU‑Kosmetikverordnung auch für den professionellen Bereich.

Damit sind TPO‑freie Formulierungen nicht länger optional, sondern rechtliche Pflicht – und bei uns bereits Realität.

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